Rubiaca® Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rubiaca® Travel
Beim Abschluß Ihrer Online-Buchung liegt eine verbindliche Reiseanmeldung vor, der Vertrag kommt nur durch eine Bestätigung des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers zustande. Hiermit möchten wir Sie auch darauf hinweisen, daß wir als Vermittler tätig sind. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.

Bevor Sie Ihre Reise beginnen informieren Sie sich über die aktuellen Impfvorschriften Ihres Reiselandes bei Ihrem Hausarzt oder durch unsere Reisemedizinische Beratung. Über gesundheitspolizeiliche Formalitäten informieren Sie sich bitte bei der für Ihr Zielland zuständigen Botschaft.

Darüberhinaus sind Sie verantwortlich bzgl. notwendiger Pass- u. Visumerfordernisse sowie der Fristen der Erlangung und der Beschaffung der Dokumente.

Wir möchten Sie ebenfalls informieren, daß Sie eventuell für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend versichert sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, v.a. bezüglich Rettungsflüge und Krankenrücktransporte. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Krankenversicherung; hierzu existiert auch ein Link auf unserer Seite.


1. Geltung

Rubiaca® Travel (nachfolgend Rubiaca genannt) wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit von Rubiaca auf dem Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlungen von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, die im Buchungsdialog angezeigt werden bzw. in den aktuellen Katalogen abgedruckt sind.

2. Reiseanmeldung


2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder als Onlinebuchung vorgenommen werden kann, beauftragen Sie Rubiaca zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Rubiaca führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Leistungsträgers erklärt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch schon wenige Minuten nach Ihrer verbindlichen Anmeldung Stornierungskosten anfallen können. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Reisen innerhalb der nächsten vier Wochen und Flugtickets mit einer Frist zur sofortigen Ausstellung. Dies gilt nicht für unverbindliche Reiseanmeldungen bzw. Buchungsanfragen.

2.1.1. Onlineflugbuchungen sind grundsätzlich - auch nach Ablauf einer Option - verbindlich, soweit uns die Kreditkartendaten des Kunden bekannt sind. Ist Rubiaca jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Preisänderungen durch Leistungsträger nach Buchungseingang, Datenbankfehler), kann Rubiaca die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren und vom Vermittlungsauftrag ersatzlos zurücktreten. Aus diesem Grund werden Flugreservierungen im Linienverkehr nur bis 14 Werktage vor Reisebeginn angenommen.

2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters oder sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

2.3. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern Rubiaca bzw. der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt. Rubiaca wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

2.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisebedingungen des vermittelten Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.

3. Zahlungen

3.1. Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Veranstalter zu leisten (Direktinkasso), findet insoweit der Punkt 3.2. keine Anwendung.

3.2. Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Rubiaca-Reisebüro ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines - für geleistete Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den Reisepreis einzufordern und für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.

3.3. Sofern Rubiaca ausnahmsweise vor Zahlung des Entgeltes das Verkehrsdokument ausstellt und an den Kunden versendet, kommt der Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass das Entgelt bezahlt wird. Das Verkehrsdokument wird an den Kunden nur mit der Maßgabe übersandt, dass es erst nach Zahlung des Entgeltes an Rubiaca durch den Fluggast genutzt wird. Sofern das Entgelt nicht am Tage vor Abflug bei Ticket Point eingeht werden die Buchung und der Beförderungsvertrag kostenpflichtig storniert.

3.4. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung des Reisepreises nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen kann auch vom Reiseveranstalter eine Hinterlegung am Flughafen veranlasst werden. Sie sind verpflichtet den Reisepreis so zu zahlen, dass der Zahlungseingang bzw. die Wertstellung vor Reisebeginn dem Reisebüro erfolgt, andernfalls wird die Reise kostenpflichtig storniert. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Rubiaca nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.

3.5. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Rubiaca ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass Rubiaca von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zuverlässigkeit und Höhe etwaiger Preis- und Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

4. Leistungsänderungen

Die von den Fluggesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt Rubiaca keine Haftung.

5. Rücktritt/Umbuchung

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter oder einem anderen Leistungsträger einfordern. Dieser Aufwendungs- Ersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Rubiaca ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisebüro steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40,00 pro stornierte Buchung bzw. Person zu.

6. Haftung

6.1. Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt Rubiaca Fremdleistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen.

6.2. Die vertragliche Haftung Rubiacas aus der Vermittlertätigkeit ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Pass/Visum/Impfbestimmungen/Reiseversicherungen


7.1. Rubiaca wird Sie bei Pauschalreisen im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsabschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernissee, einschließlich Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Dafür stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen des auswärtigen Amtes in unserem Servicebereich/Länderinfo online zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an unsere Berater. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur über Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige informieren können. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich an entsprechende Botschaften bzw. Konsulate. Bitte beachten Sie, dass die ggf. notwendigen Visa von Ihnen selbst zu besorgen sind.

7.2. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumente sind Sie alleine verantwortlich.

7.3. Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle Impfvorschriften Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Rubiaca bedingt.

7.4. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt Rubiaca, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

7.5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesondere können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung.

7.6. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist Saarbrücken.

10. Sitz unseres Unternehmens
Rubiaca® Travel sitzt in Saarbücken.

Stand: Oktober 2008